Was bisher geschah …

Tag gegen Gewalt an Frauen

Auch in diesem Jahr haben wir uns am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen beteiligt. Mit einer Aktion auf dem Pertrichplatz in Petershausen waren wir dabei.

Der Gedenk- und Aktionstag findet jährlich am 25. November statt. Mit unserer Aktion haben wir uns solidarisch erklärt mit der Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen.

Susanne Strauß hat die Gelegenheit genutzt, um uns darüber zu informieren, wie Codewörter in brenzligen Situationen helfen können. Diese bekämpfen zwar nicht das Problem, sind aber dennoch wichtig.

Den Vortrag von Susanne gibt es hier.

Diskussionsvervanstaltung zu Künstlicher Intelligenz

Am 7. Juni 2023 ging es bei einer Diskussionsveranstaltung um das Thema: Können wir Künstliche Intelligenz staatlich reglementieren?

Aktueller Anlass war die KI-Verordnung der Europäischen Union. Diese befindet sich momentan im Trilog: EU-Kommission, Rat und Parlament verhandeln derzeit um die endgültige Fassung.

Thorsten Siefarth hat bei seinem Vortrag folgende Punkte herausgestellt:

  • Grundrechtseinschränkungen müssen verhindert und ethische Standards gewährleistet werden. Insbesondere dürfen demokratische Werte nicht unter die Räder kommen.
  • Verhindert eine KI-Verordnung die Entwicklung von KI in Europa? Oder ist eine KI-Verordnung sogar ein Standortvorteil?
  • Können generative Systeme, die sich immerwährend fortentwickeln, überhaupt gesetzlich eingebunden werden?
  • Wie lassen sich die Rechte von Beschäftigten und Kulturschaffenden sichern?
  • Ist es überhaupt möglich, die Einhaltung einer KI-Verordnung zu kontrollieren?

Wie sorge ich richtig vor? Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unser Co-Vorsitzender Thorsten Siefarth ist Rechtsanwalt und auf das Pflegerecht spezialisiert. Bei einem Infoabend am 17. November 2022 hat er mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern alle Fragen rund um die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erläutert.

Sein Tipp: Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder erstellen, der eine Person hat, der er voll vertrauen kann. Sicherheitshalber sollte man auch gleich eine Betreuungsverfügung niederlegen. Bei einer Patientenverfügung muss jeder selbst entscheiden, ob er sich zutraut, für die Zukunft zu entscheiden.

Zur Abfassung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung hilft eine Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Diese kann man in allen Buchhandlungen erwerben. Oder auch hier (pdf-Datei) kostenlos herunterladen. Die darin enthaltenen Dokumente gelten nicht nur für Bayern, sondern sind für ganz Deutschland gültig.